Vertraulichkeit
Auch die psychosoziale Beratung unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 119 Abs. 4 GewO, die weiterhin nach Abschluss des Beratungsprozesses gilt. Weder spreche ich mit Außenstehenden darüber, dass jemand bei mir in Beratung ist oder war, noch über Inhalte der Sitzung.




